Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 28.11.2007

Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2007 - StB 34/07   

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https://dejure.org/2007,2563
BGH, 18.10.2007 - StB 34/07 (https://dejure.org/2007,2563)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2007 - StB 34/07 (https://dejure.org/2007,2563)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - StB 34/07 (https://dejure.org/2007,2563)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    StGB § 129 a Abs. 2 Nr. 2
    Verschlüsselte E-Mails kein Indiz für Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

  • aufrecht.de

    Dringender Tatverdacht kann nicht allein auf verschlüsselte emails gestützt werden

  • Wolters Kluwer

    Dringender Verdacht einer mitgliedschaftlichen Beteiligung an der "militanten gruppe"; Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

  • Judicialis

    StPO § 112 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 304 Abs. 5; ; StGB § 129 a Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 305 a; ; StGB § 306; ; StGB § 306 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 1
    Definition des dringenden Tatverdachts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Haftbefehl gegen Berliner Soziologen aufgehoben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Verschlüsselung von E-Mails begründet keinen dringenden Tatverdacht

  • spiegel.de (Pressebericht)

    Gebildet, unauffällig, verdächtig (DER SPIEGEL 47/2007; 19.11.2007)

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verschlüsselung von E-Mails begründet keinen dringenden Tatverdacht

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verschlüsselung von E-Mails begründet keinen dringenden Tatverdacht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verschlüsselung von E-Mails begründet keinen dringenden Tatverdacht

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.10.2007)

    Haftbefehl gegen Berliner Soziologen auf // Senat lässt Einstufung von "militanter gruppe" offen

Besprechungen u.ä.

  • taz.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 15.12.2007)

    "Das sind keine legal erworbenen Informationen"

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 84
  • AnwBl 2008, 39
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 01.08.2007 - 1 BGs 366/07

    Andrej Holm

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - StB 34/07
    Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 1. August 2007 (1 BGs 366/2007) wird aufgehoben.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 22.08.2007 - 1 BGs 417/07

    Terrorverdacht: Berliner Soziologe freigelassen

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - StB 34/07
    Die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 22. August 2007 (1 BGs 417/2007) wird verworfen.
  • OLG Stuttgart, 29.01.1982 - 5 Ws 1/82
    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - StB 34/07
    Auf die Beschwerde hat der Senat nicht nur den Beschluss vom 22. August 2007, sondern auch den Haftbefehl vom 1. August 2007 zu prüfen; denn die vom Generalbundesanwalt erstrebte Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft gegeben sind (OLG Stuttgart NJW 1982, 1296, 1297).
  • BGH, 11.08.2016 - StB 12/16

    Anforderungen an den Tatverdacht bei der Telekommunikationsüberwachung

    Im Hinblick auf die - gegenüber den in § 112 Abs. 1, § 203 StPO vorausgesetzten Verdachtsstufen - geringeren Anforderungen an den Anfangsverdacht trug das Verhalten von Dr. H. jedenfalls die Annahme, dass er durch eine mögliche Mitarbeit an der Zeitschrift "r.' und deren Veröffentlichungen von Texten der "militante gruppe' diese Vereinigung im Sinne von § 129 Abs. 1 StGB unterstützt haben könnte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - StB 34/07, StV 2008, 84) und insoweit die Voraussetzungen der Katalogtat des § 100a Satz 1 Nr. 1 Buchst. c StPO aF erfüllt waren.
  • LG Köln, 09.11.2020 - 101 Qs 72/20

    Kriminelle Vereinigung, Begriff, Abgrenzung zur Bande

    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Straftat begangen hat (Münchener Kommentar, Böhm/Werner , StPO, 1. Auflage 2014, § 112 Rz. 22; BGH, StV 2008, 84; OLG Köln, StraFO 1999, 214).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20

    Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den

    Ein solcher ist nur gegeben, wenn den ermittelten Tatsachen entnommen werden kann, dass sich der Beschuldigte mit großer Wahrscheinlichkeit der ihm angelasteten Tat schuldig gemacht hat; bloße Vermutungen genügen dagegen nicht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - StB 34/07, BeckRS 2007, 16872).
  • BGH, 15.01.2020 - AK 64/19

    Fall Walter Lübcke: Aufhebung des Haftbefehls gegen Elmar J.

    a) aa) Dringender Tatverdacht besteht, wenn den ermittelten Tatsachen entnommen werden kann, dass sich der Beschuldigte mit großer Wahrscheinlichkeit der ihm angelasteten Tat schuldig gemacht hat; bloße Vermutungen genügen dagegen nicht (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - StB 34/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 63/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Vereinigung

    b) Auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts, die auch zugunsten der Angeklagten wirkt (§ 301 StPO), hat der Senat nicht nur den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 27. September 2023, mit dem der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden ist, sondern auch den Haftbefehl vom 10. Juli 2023 zu prüfen; denn die vom Generalbundesanwalt erstrebte Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2022 - StB 28/22, NStZ-RR 2022, 351, 352; vom 18. Oktober 2007 - StB 34/07, BGHR StPO § 116 Rechtsmittel 1 Rn. 2).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2013 - 14 KLs 21/13

    Dringender Tatverdacht, Aussage gegen Aussage

    Während hinreichender Verdacht in diesem Sinne schon zu bejahen ist, wenn nach den vorliegenden Erkenntnissen eine Verurteilung in der Hauptverhandlung wahrscheinlich ist (OLG Köln StV 1991, 304), verlangt § 112 Abs. 1 S. 1 StPO für den Erlass des Haftbefehls einen höheren Verdachtsgrad, nämlich eine große Wahrscheinlichkeit (Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 112 StPO, Rn. 6; BGH StV 2008, 84).
  • BGH, 13.07.2022 - StB 28/22

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Außervollzugsetzung des Haftbefehls (dringender

    Denn die durch den Generalbundesanwalt erstrebte Wiederinvollzugsetzung ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft gegeben sind (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - StB 34/07, BGHR StPO § 116 Rechtsmittel 1 Rn. 2; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 1982 - 5 Ws 1/82, NJW 1982, 1296, 1297).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2021 - 12 Qs 18/21

    Unmittelbares Ansetzen bei Wohnungseinbruchsdiebstahl über Balkon im 1. OG

    Ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO liegt vor, wenn auf der Grundlage der ermittelten Tatsachen angenommen werden kann, dass sich der Beschuldigte mit großer Wahrscheinlichkeit der ihm angelasteten Tat schuldig gemacht hat; bloße Vermutungen genügen dagegen nicht (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - StB 34/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
    b) Auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts, die auch zugunsten der Angeklagten wirkt (§ 301 StPO), hat der Senat nicht nur den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 27. September 2023, mit dem der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden ist, sondern auch den Haftbefehl vom 10. Juli 2023 zu prüfen; denn die vom Generalbundesanwalt erstrebte Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2022 - StB 28/22, NStZ-RR 2022, 351, 352; vom 18. Oktober 2007 - StB 34/07, BGHR StPO § 116 Rechtsmittel 1 Rn. 2).
  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08

    Zurückverweisung bei einem mit Begründungsmängeln behafteten Beschluss über

    Die von der Staatsanwaltschaft begehrte Wiederinvollzugsetzung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls ist aber nur zulässig, wenn die Voraussetzungen der Anordnung der Untersuchungshaft gegeben wären (vgl. BGH, StV 2008, 84), was aus Sicht des Senats gegenwärtig nicht beurteilt werden kann (s.o.).
  • KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr: Auswirkungen eines Zeugnisverweigerungsrechts

  • LG Köln, 15.10.2020 - 101 Qs 64/20
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.11.2007 - 1 Ws 639/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11652
OLG Oldenburg, 28.11.2007 - 1 Ws 639/07 (https://dejure.org/2007,11652)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.11.2007 - 1 Ws 639/07 (https://dejure.org/2007,11652)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. November 2007 - 1 Ws 639/07 (https://dejure.org/2007,11652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Untersuchungshaft: Außervollzugsetzung eines allein auf den Haftgrund der Tatschwere gestützten Haftbefehls

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 112 Abs. 3 StPO; § 116 Abs. 1 StPO
    Möglichkeit der Aussetzung des Vollzugs eines wegen Mordverdachts ergangenen und nur auf den Haftgrund der Tatschwere gestützten Haftbefehls nur unter Auflagen; Anordnung der Untersuchungshaft in den Fällen des § 112 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO); Frage der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Aussetzung des Vollzugs eines wegen Mordverdachts ergangenen und nur auf den Haftgrund der Tatschwere gestützten Haftbefehls nur unter Auflagen; Anordnung der Untersuchungshaft in den Fällen des § 112 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO); Frage der ...

  • Judicialis

    StPO § 112 Abs. 3; ; StPO § 116

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Aussetzung eines Haftbefehls wegen Mordversuches

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 137 (Kurzinformation)
  • StV 2008, 84
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2007 - 1 Ws 639/07
    Bei der nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1966, 243) gebotenen verfassungskonformen Auslegung ist die Vorschrift wegen eines sonst darin enthaltenen offensichtlichen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dahin auszulegen, dass der Erlass eines Haftbefehls danach nur zulässig ist, wenn Umstände vorliegen, die die Gefahr begründen, dass ohne Festnahme des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte.
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